letzte Änderung: 22.07.2022
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt), Krottenbühl 1, 88281 Schlier, (nachfolgend auch Anbieter:in und oder Veranstalter:in) regeln sowohl den Erwerb von Tickets für Allgäus Finest Veranstaltungen (Teil A) als auch die Bedingungen, die für Veranstaltungen gelten, die die Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) allein oder zusammen mit anderen Veranstalterinnen als Veranstalterin durchführt (Teil B). Bedingungen für das Cashless Payment auf dem Allgäus Finest Festival sind Teil C festgehalten. Ferner gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätten. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung akzeptiert der/die Teilnehmer:in -nachfolgend auch Käufer:in und oder Besucher:in genannt- die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen- im Folgenden „AGB“ genannt. Zudem muss die Datenschutzerklärung beachtet werden (https://allgaeusfinest.de/datenschutz/).
Im Folgenden wird zur Bezeichnung von Kunden, Besuchern, Teilnehmern, Veranstaltern und anderen Personen aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form („Käuferin“, „Besucherin“, „Veranstalterin“, „Teilnehmerin“ etc.) verwendet. Diese Bezeichnungen sowie ggf. in der männlichen Form gehaltene Personenbezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts.
TEIL A Tickets
TEIL B Veranstaltungen
TEIL C Cashless Payment
1 Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Anbieterin (Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt)) über die Internetseite www.allgaeusfinest.de geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
2 Vertragsparteien, Einbeziehung von AGB der Veranstalterin
a. Durch den Kauf eines Tickets oder der Registrierung für eine Veranstaltung auf den Websites der Anbieterin, entsteht zwischen der jeweiligen Teilnehmerin und der jeweiligen Veranstalterin ein Kaufvertrag hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung. Auftrag und Abwicklung des Ticketverkaufs erfolgt über die Anbieterin.
b. Für die Durchführung der von der Anbieterin angebotenen Veranstaltung gelten möglicherweise zusätzliche AGB der jeweiligen Veranstalterin. Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, dass sie sich vor dem Kauf des Tickets über eventuell existierende AGB der Veranstalterin informiert.
c. Die Teilnehmerin sichert zu, dass sie zum Zeitpunkt der Registrierung das 16. Lebensjahr vollendet hat.
3 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
a. Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, der Ticketpreis, sowie die verfügbaren Zahlungsmethoden richten sich ausschließlich nach den Einstellungen, die die Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) bei der Erstellung des Angebots für die Veranstaltung auf der Anbieter-Website gemacht hat.
b. Die Veranstalterin gibt mit den in Ziffer a. gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Teilnehmerin nimmt ihr Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem sie in der jeweiligen Bestellmaske auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch die Teilnehmerin setzt voraus, dass die Teilnehmerin in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB, sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert hat.
Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält die Teilnehmerin eine Bestätigungs-E-Mail über den Abschluss des Kaufvertrages. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, uns zu unterrichten, wenn sie diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat.
c. Die Anbieterin und Veranstalterin sind berechtigt, eine Bestellung der Teilnehmerin zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn die Teilnehmerin gegen von der Veranstalterin bzw. der Anbieterin aufgestellte spezifische Bedingungen, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, verstößt oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.
d. Sollten Teilnehmerinnen besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Veranstaltung haben, so müssen sie sich vor dem Erwerb von Tickets an die Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) wenden, damit diese sie unterstützen kann. Ansonsten können konkrete Anforderungen für die Veranstaltung ggf. nicht gewährleistet werden.
4 Widerrufsrecht für Verbraucherinnen
a. Generelle Bestätigung
Die Teilnehmerin ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Veranstalterin vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen soll. Ferner ist der Teilnehmerin bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch die Anbieterin und Veranstalterin das gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verloren wird.
b. Widerrufsrecht bezüglich Eintrittskarten für Veranstaltungen:
Das neu verabschiedete Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht der Käuferin vor, bei dem sich Anbieterin und Käuferin nicht persönlich gegenüberstehen. Ausnahmen vom neuen Fernabsatzgesetz sind u.a. bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen. Dazu ein Auszug aus dem Fernabsatzgesetz: "Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge ... ... über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen."
c. Die Bestellung von Tickets ist eine verbindliche Bestellung.
d. Jede Bestellung von Tickets ist unmittelbar nach Bestätigung durch die Anbieterin bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten bzw. Tickets.
5 Gesamtkaufpreis und Zahlungsmodalitäten
a. Der Gesamtkaufpreis für ein Ticket kann den ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen. Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus dem Preis pro Ticket, multipliziert mit der eingegebenen Anzahl und je nach Zahlungsart anfallenden Gebühren, sowie eventueller Systemkosten. Die Gebühren für die Abwicklung des Ticketkaufs auf den Ticketpreis, sowie weitere Systemkosten können aufgeschlagen und werden dann bei der Bestellung im Ticketshop separat angezeigt. Im Ticketshop wird angezeigt, ob der Ticketpreis inklusive oder exklusive Umsatzsteuer ist. Bei Bestellungen von physischen Tickets werden je nach Bestellmenge Versandkosten fällig, die ebenfalls gesondert ausgewiesen werden.
b. Der Gesamtkaufpreis ist sofort nach Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages fällig. Siehe Punk 3 b.
6 Zahlungswege und Zahlungsbedingungen, nicht eingelöste Zahlungen, Gebühren
- per Paypal
- per Giropay
- per Kreditkarte
b. Die Anbieterin bzw. die Veranstalterin ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu stellen, insbesondere per E-Mail.
c. Wird die Zahlung von der Teilnehmerin zu Unrecht storniert (nachfolgend jeweils „Storno“ genannt), so gerät die Teilnehmerin in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. In diesen Fällen werden je Storno Stornogebühren in Höhe von zehn Prozent des Gesamtkaufpreises erhoben.
d. Weitere Gebühren, die bei nicht eingelösten Zahlungen anfallen können, sind Bearbeitungsgebühren in Höhe von derzeit 2,50 € für die zweite Mahnung sowie 5,00 € für die Abgabe an ein Inkassobüro.
e. Weitere Informationen zu den Zahlungswegen kann die Teilnehmerin im Online-Shop einsehen.
7 Versand, Verlust und Reklamation der Tickets
a. Unmittelbar nach Zahlungseingang wird ein gekauftes Ticket an die von der Teilnehmerin bei der Bestellung angegebene elektronische E-Mail-Adresse versandt.
b. Ein fehlerhaft ausgestelltes physisches Ticket wird gegen Rückgabe des bereits gelieferten fehlerhaften Tickets ersetzt. Es obliegt der Teilnehmerin, die Richtigkeit des an ihn verschickten Tickets selbst zu überprüfen, um ggf. rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzlieferung von zu veranlassen.
c. Elektronische Tickets können von der Teilnehmerin jederzeit nochmals angefordert werden oder im dafür vorgesehenen Bereich über die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse abgerufen werden.
d. Postalisch versendete Tickets, welche nicht bei der Teilnehmerin angekommen sind, werden ausschließlich nochmals versendet, sofern die Teilnehmerin zusichert, die Tickets nicht erhalten zu haben. Ein entsprechendes Formular für die Zusicherung stellen wir auf Anfrage zur Verfügung (Anfrage an tickets@allgaeusfinest.de ).
8 Verbot des Verkaufs kostenloser Tickets
Der Verkauf bzw. Weiterverkauf von kostenlosen Tickets ist strikt untersagt und führt dazu, dass das Ticket seine Gültigkeit verliert. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannte Untersagung können wir von der Teilnehmerin (Käuferin) die Zahlung einer Vertragsstrafe von 1000,00 EUR je Ticket verlangen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
9 Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises
a. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht der Teilnehmerin ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die die Teilnehmerin mit der Veranstalterin getroffen hat (Teil B dieser AGB).
b. Ist die Teilnehmerin zur Rückgabe eines Tickets berechtigt, so werden wir der Teilnehmerin den schon gezahlten Kaufpreis nach Maßgabe der Vereinbarung mit der Veranstalterin innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des zurückgegebenen Tickets erstatten.
10 Haftung und Gewährleistung
a. Die Anbieterin haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die von ihm oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von rami.io GmbH zugesicherten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
b. Bei leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin,
außer in den Fällen von Ziffer 10 c., der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
c. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
d. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung. Wir und unsere Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. Insbesondere gilt dies für einen Ausfall oder eine Störung der Telekommunikationsleitung oder Stromversorgung.
e. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen die Anbieterin beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Ziffern 10 a. und 10 c. und / oder die Teilnehmerin ist ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für den Besuch von Veranstaltungen von uns, der Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) Krottenbühl 1, 88281 Schlier, Deutschland – im Folgenden auch Veranstalterin genannt -, sowie für das Betreten der von uns genutzten Veranstaltungsfläche inklusive Parkplätze, Campingplätzen und Wege zur Veranstaltungsstätte.
b. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (auch beim Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennst du – im Folgenden auch „Besucherin“ genannt- die Gültigkeit dieser AGB an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsstätte in sonstigen Fällen betreten wird.
c. Diese AGB gelten gleichzeitig als Hausordnung für das Allgäus Finest Festival.
d. In den einzelnen Abschnitten sind zudem immer wieder zusätzliche/ergänzende Regelungen für das Allgäus Finest Festival verankert.
2 Hausrecht
a. Das Hausrecht obliegt der Veranstalterin.
b. Der der Veranstalterin eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen der Veranstalterin das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.
3 Erwerb von Tickets
a. Es gelten die Bestimmungen aus Teil A.
b. Mit Tickets sind sowohl physische Eintrittskarten in Form von sogenannten Hardtickets als auch digitale Tickets, wie z.B. sogenannte Online-Tickets oder QR-Codes, gemeint.
c. Tickets dürfen nur erworben werden, wenn die Käuferin beabsichtigt, selbst mit diesen Karten die Veranstaltung zu besuchen oder sie in seinem Freundes- oder Verwandtenkreis oder sie in üblichem Rahmen an Geschäftspartner oder sonst nahestehende Kreise zu verschenken oder weiterzugeben.
d. Der Erwerb der Tickets zum Zwecke des Weiterverkaufs an unbekannte Dritte ist verboten.
e. Das Herstellen und Inverkehrbringen von gefälschten Tickets wird strafrechtlich verfolgt.
f. Den Besucherinnen wird empfohlen, Tickets nur über die von der Veranstalterin bekannt gemachten Kanäle zu erwerben (Informationen auf https://allgaeusfinest.de/tickets/).
g. Besucherinnen ab 80 Jahren benötigen keine Eintrittskarte.
h. Mit dem Kauf von Tickets akzeptierst du eine mögliche, Covid-19 bedingte, Verschiebung oder Absage des Festivals auf einen Termin, zu dem die Durchführung der Veranstaltung wieder möglich sein wird.
Zusätzliche Regelung für das Allgäus Finest Festival
i. Kinder benötigen bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren kein Ticket. Der Einlass erfolgt in Verbindung mit gültigem Altersnachweise und nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten / erziehungsbeauftragten Person, welche ein gültiges Festivalticket vorweisen kann. Zudem erfolgt der Einlass von Kindern bis einschließlich 11 Jahren nur mit adäquatem Gehörschutz.
4 Absage, Verschiebung oder Abbruch der Veranstaltung
a. Veranstaltungen können abgesagt oder verschoben werden. Sollte dieser Fall bei Allgäus Finest Veranstaltungen eintreten, werden wir dies über unsere Homepage https://www.allgaeusfinest.de, sowie unseren Social-Media-Kanälen bekannt geben. Bitte informiere dich also über diese Medien, ob die Veranstaltung wie geplant stattfinden wird.
b. Sollte es zu einer Absage, einem Abbruch, einer Verschiebung oder einer wesentlichen Änderung der Veranstaltung kommen so beschränkt sich unsere Haftung auf den reinen Nennwert der gekauften Tickets. Darüberhinausgehende Kosten (zum Beispiel für Unterbringung außerhalb des Veranstaltungsgeländes oder entrichtete Gebühren und Systemkosten beim Ticketerwerb) erfolgen auf eigene Gefahr und sind von der Haftung ausgeschlossen.
c. Eine wesentliche Veränderung der Veranstaltung liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, welches den Charakter der Veranstaltung wesentlich gegenüber dem verändert, was du beim Ticketkauf erwarten durftest.
d. Änderungen eines oder mehrerer Künstlerinnen im Programm des Allgäus Finest Festivals stellen keine solche wesentliche Änderung dar.
e. Sofern die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes abgesagt, abgebrochen oder verschoben wird, der nicht im Verantwortungsbereich der Veranstalterin liegt (höhere Gewalt*, Rahmenbedingungen aufgrund der Covid-19 Pandemie oder möglicher Mutationen, Liste nicht abschließend) ist das Recht der Ticketinhaberin die Rückerstattung des Nennwertes des Tickets zu verlangen (Vertragsrücktritt) gemäß der folgenden Regelung ausgeschlossen:
- Der Nennwert des Tickets ergibt sich aus dem reinen Ticketpreis und einem eventuell vorab entrichteten Müllpfand.
- Ausgeschlossen sind weitere Kosten wie Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren und Versandkosten.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wodurch die gekauften Tickets dann ihre Gültigkeit behalten.
- Wird die Veranstaltung nachgeholt, so behalten die Veranstaltungstickets ihre Gültigkeit für den Nachholtermin.
- Eine Rückerstattung des Ticketnennwertes kann jedoch im Einzelfall verlangt werden, sofern die Teilnahme am Nachholtermin für die Ticketkäuferin nachweislich nicht zumutbar ist.
Sofern von diesem Recht gebraucht gemacht werden soll, muss die nicht-Zumutbarkeit im Zweifel von der Ticketkäuferin gegenüber der Veranstalterin nachgewiesen werden (Kontaktaufnahme: tickets@allgaeusfinest.de ).
*Höhere Gewalt liegt insbesondere vor, wenn Ereignisse eintreten, die außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereiches der Veranstalterin liegen. Beispiele hierfür sind (Bürger-)Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, politische Unruhen, Terrorgefahr und -akten, Verwendung von chemischen, biologischen oder biochemischen Substanzen, erhöhte Strahlenbelastung am Veranstaltungsort sowie Naturkatastrophen. Höhere Gewalt liegt auch Pandemien, Epidemien, Seuchen und vergleichbare Gefährdungslagen für die Gesundheit oder deren Folgewirkungen vor. Außerdem liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von der Veranstalterin zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die die Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen oder über die Verhältnisse erschweren. Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn ein entsprechendes Ereignis zwar noch nicht eingetreten ist, aber unter vernünftiger Betrachtung abzusehen ist, dass dieses Ereignis zum Veranstaltungszeitpunkt eintreten wird. Ob ein solcher Fall zum Veranstaltungszeitpunkt eintreten wird, liegt im Ermessen der Veranstalterin, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketkäuferinnen.
5 Einlass der Besucherinnen
a. Der Einlass zu Allgäus Finest Veranstaltungen ist grundsätzlich ab 6 Jahren. Es ist hierbei immer auf die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte zu achten. Der Einlass zum Allgäus Finest Festival ist ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten / erziehungsbeauftragten Person ab 16 Jahren. Bei Einlass von Besucherinnen unter 18 Jahren gilt das Jugendschutzgesetz, sowie die Regelungen auf unserer Homepage https://allgaeusfinest.de/personen-unter-18/ . Wir sind zudem berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.
b. Einlass wird nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets gewährt und nur dann, wenn die Besucherin die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt.
c. Zur Gültigkeit der Eintrittskarte siehe "3 Erwerb von Eintrittskarten"
d. Die Veranstalterin ist berechtigt, im Einzelfall das Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.
e. Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet.
g. Die Besucherin willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.
h. Einlasszeiten können von der Veranstalterin verändert werden, insbesondere wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist.
i. Der Einlass gegenüber der Teilnehmerin kann verwehrt werden, wenn
- die Besucherin keine gültige Eintrittskarte besitzt,
- die Besucherin die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfung verweigert,
- die Besucherin eine Kontrollmaßnahme ihrer Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert,
- die Besucherin erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht,
- die Besucherin Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände (siehe „7 Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände“) bei sich führt,
- gegen die Besucherin ein Hausverbot besteht,
- die Besucherin erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften,
- die Besucherin im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, oder
- im Übrigen die Besucherin erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen.
In diesem Fall hat die Besucherin keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
6 Barrierefreiheit
a. Sollten Besucherinnen besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Veranstaltung haben, wenden sie sich bitte vor dem Erwerb von Tickets an die Veranstalterin, damit diese sie unterstützen kann. Ansonsten können konkrete Anforderungen für die Veranstaltung ggf. nicht gewährleistet werden.
b. Für Rollstuhlfahrerinnen stehen aus feuerpolizeilichen oder sonstigen Sicherheitsgründen ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung. Rollstuhlfahrerinnen erhalten nur in Begleitung einer Betreuerin Zutritt. Rollstuhlfahrerinnen haben bezüglich der Wahl ihres Stellplatzes den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
7 Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände
a. Bei Verlust von Wertmarken, Pfandmarken, des Eintrittsbandes oder Müllpfandbändchen werden diese nicht ersetzt.
b. Die Besucherin hat sich so zu verhalten, dass die Veranstalterin, andere Besucherinnen und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
c. Den Anweisungen der Veranstalterin und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
d. Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.
e. Es ist den Besucherinnen verboten,
- den Veranstaltungsablauf zu stören,
- in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen,
- strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
- andere Besucherinnen zu gefährden,
- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
- Anlagen und Einrichtungen, usw. zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
- Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu besteigen,
- Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht den Besucherinnen zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,
- das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
- Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
- menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten,
- links- oder rechts- oder anders extremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB),
- ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikel, Merchandise-Artikel und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen.
- Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung oder Teilen davon für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu erstellen,
- Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Künstlerinnen und ihrer Darbietungen auch für den privaten Gebrauch zu erstellen (dies ist auch schon durch das Urheberrechtsgesetz verboten),
- außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten.
f. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für die Nutzung des Camping und dem Parken (Punkt 13 und 14).
g. Bei einem Verstoß kann die Veranstalterin einen Veranstaltungsverweis gegenüber der Besucherin aussprechen. In diesem Fall hat die Besucherin keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
8 Verbotene Gegenstände
a. Die Veranstalterin behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen. Dem Ordnungs- und Sicherheitspersonal der Veranstalterin ist Folge zu leisten.
b. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Hierzu zählen insbesondere Glasbehälter, Dosen, Tonbandgeräte, Film-, Foto- und Videokameras, sperrige Gegenstände, Kühltaschen, Plastikkanister, pyrotechnischen Gegenstände, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen, Laserpointer und sonstige in ihrer Art anlässlich eines Veranstaltungsbesuchs gefährliche Gegenstände.
c. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
d. Taschen und Rücksäcke, die größer als DIN-A4 Größe sind, müssen kostenpflichtig abgegeben werden.
e. Das Mitbringen von Regenschirmen ist nicht erlaubt.
Zusätzliche Regelung für das Allgäus Finest Festival
f. Das Mitführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für die Besucherinnen des Allgäus Finest Festival verboten:
Glas in jeglicher Form (Flaschen, Gläser, ...), Waffen, spitze Gegenstände (auch Selfie Sticks!), mitgebrachte Getränke jeglicher Art, Speisen, professionelles Fotoequipment (Spiegelreflexkameras), Gashupen, Vuvuzelas, Brandbeschleuniger, Aggregate, Benzin, Porzellan, Tiere, Autobatterien, Pyrotechnik, Schleudern, Katapulte, Drohnen (und jegliche andere Art von Flug-Geräten), Shotbecher aus Plastik, Selbstkühlende Fässer, Schwenkgrills
Gasbetriebene Kocher & Grills auf dem Campingplatz: Erlaubt sind Gaskocher / Kochplatten / Grillgeräte, bei denen der Gasbehälter direkt mit dem Kochgerät verschraubt oder eingesteckt wird. Konstruktionen, die einen Schlauch zwischen Behälter und Kochgerät benötigen sind nicht gestattet. Gasbehälter über 250g sind nicht gestattet.
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel gilt immer die Aussage des Sicherheitspersonals und der Crew.
g. Erlaubte Gegenstände können bei uns (am besten Vorfeld der Veranstaltung) erfragt werden (info@allgaeusfinest.de).
9 Sicherheit
a. Den Besucherinnen wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen.
b. Den Anweisungen der Veranstalterin und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
c. Es handelt sich um eine Musikveranstaltung. Musik ist geeignet, aufgrund der Lautstärke Gesundheitsschäden und Hörschäden hervorzurufen. Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass ein längerer Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Musikanlage gesundheitsschädlich ist.
e. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucherinnen die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen.
Spezielle Regelung für das Allgäus Finest Festival
f. Die Besucherin hat die Möglichkeit, einen einfache Gehörschutz zu erhalten.
g. Aus Sicherheitsgründen können wir als Veranstalterin einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet, soweit die Besucherinnen dadurch nicht wesentliche Teile der Veranstaltung selbst nicht mehr erleben kann. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
10 Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit SARS-COV2 oder anderen Viren
a. Sofern am Veranstaltungsdatum eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Bezug auf das Coronavirus, SARS-CoV2 oder Varianten hiervon oder andere Viren in Kraft tritt, die einen Besuch von Konzert- / Festivalveranstaltungen nur unter bestimmten Auflagen ermöglicht, werden diese Auflagen von der Veranstalterin umgesetzt. Diese Auflagen können unter anderem sein
- Tragen eines medizinischen Mund- / Nasenschutzes bzw. einer FFP2 Maske auf dem Veranstaltungsgelände (je nach Vorgabe der Verordnung)
- Einhalten bestimmter Abstandsregelungen.
- Vorweisen eines negativen Antigen Schnelltests oder PCR-Tests (je nach Vorgabe der Verordnung) der zum Veranstaltungsdatum maximal 24h alt sein darf.
- Im Falle einer sog. 2G Regelung Impf- / oder Genesenen Nachweis.
- Durchführung angemessener Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen)
Diese Liste dient als Beispiel und ist nicht abschließend. Maßgeblich sind die Regelungen aus der geltenden Verordnung.
Die Weigerung einer Besucherin zum Veranstaltungsdatum geltende Auflagen zu erfüllen (zum Beispiel das Fehlen eines Impfnachweises oder die Weigerung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (Liste nicht abschließend)) führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die Erstattung des Ticketkaufpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
b. Zusätzlich zu den Vorgaben der Verordnung behält sich die Veranstalterin vor, nach eigenem Ermessen oder auf Grundlage von Auflagen durch die örtliche Genehmigungsbehörde zusätzliche Hygiene- und Präventionsmaßnahmen zu beschließen und vor Ort umzusetzen.
Diese Maßnahmen können zum Beispiel sein:
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes trotz Vorlage einer Befreiung von der Maskenpflicht.
- Vorgabe Abstandsregelungen die die Vorgaben der allgemeinen Verordnung verschärfen – insbesondere in den Warte- und Anstehbereichen.
- Abweichend von der Verordnung das Verlangen eines Impf- oder Genesenennachweises.
- Abweichend von der Verordnung das Vorweisen eines negativen Antigen Schnelltests oder PCR-Tests der zum Veranstaltungsdatum maximal 24h alt sein darf.
Liste dient als Beispiel und ist nicht abschließend.
Sofern dies der Fall sein wird, wird die Veranstalterin alle Ticketkäuferinnen im Veranstaltungsvorfeld via Homepage, E-Mail und Social Media rechtzeitig und im Detail informieren.
Die Weigerung einer Besucherin diese Auflagen zu erfüllen führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die Erstattung des Ticketkaufpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
c. Sofern es gesetzlich erforderlich ist, wird die Veranstalterin am Einlass Gesundheitsdaten und / oder persönliche Daten der Besucherinnen erfassen und diese im gesetzlich erforderlichen Rahmen an die zuständigen Behörden weiterleiten.
d. Kommt die Besucherin den gesetzlichen und / oder den von der Veranstalterin erlassenen Hygiene- und Präventionsmaßnahmen nicht vollumfänglich nach, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden. Eine Erstattung des Ticketkaufpreises findet bei einer Verweigerung nicht statt.
11 Aufzeichnungen des Veranstalters
Die Veranstalterin und durch sie beauftragte Dritte, Sponsoren und Partner sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucherinnen ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten der Veranstalterin und ihrer verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden. Die Besucherin ist hiermit einverstanden.
12 Programm
a. Die Veranstalterin behält sich vor, Teile des Programms ändern, insbesondere wenn dies bei einer Absage oder einem Ausfall von Künstlerinnen oder aufgrund der Wetterlage oder anderer Einflüsse auf die Veranstaltung notwendig ist.
b. Die Künstlerinnen sind für die Inhalte ihrer Darbietung allein verantwortlich, wir als Veranstalterin nehmen lediglich durch die Auswahl der Künstlerinnen Einfluss auf das Programm.
c. Die Teilnahme an sämtlichen Workshops und anderen Angeboten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin übernimmt hierbei keinerlei Haftung.
13 Camping Allgäus Finest Festival
a. Die Öffnungszeiten des Campingplatzes können unter https://allgaeusfinest.de/camping/ nachgelesen werden und sind rechtzeitig zur Veranstaltung ggf. aktualisiert.
b. Der Zutritt zum Campingplatz ist NICHT im Festivalticket (Tages- oder Wochenendticket) enthalten. Um den Campingplatz zu betreten, benötigt jede Person ein eigenes Campingticket (Zelt-Campingticket oder Womo-Campingticket). Dies kann gemeinsam mit einem Tages- oder Wochenendticket online auf https://allgaeusfinest.de/tickets/ oder ggf. an offiziellen VVK-Stellen erworben werden
c. Campen außerhalb des offiziellen Campingplatzes ist ausdrücklich untersagt.
d. Autos dürfen generell nicht auf den Campingplatz und müssen außerhalb auf dem Parkplatz abgestellt werden.
e. Für Wohnwagen, Wohnmobile und Campingbusse gibt es eine separate Stellfläche. Hierfür benötigt die Besucherin neben einem Tages- oder Wochenendticket ein „Womo-Campingticket“ pro Fahrzeug (gültig inklusive einer Person).
f. Auch auf dem Campingplatz gilt der Jugendschutz, Altersbeschränkungen wie in Punkt 5 a. sind hier ebenso zu beachten.
g. Um den Aufwand für die Sperrmüllbeseitigung zu verringern, sind auf dem gesamten Campingplatz keine Möbelstücke wie Sofas und Sessel oder Autoreifen, Tonnen etc. erlaubt.
h. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Hausordnung auch für das Camping.
14 Parken
a. Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Den Hinweisen der Ordnungskräfte ist Folge zu Leisten. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
b. Eine Zufahrt zu den zur Veranstaltung gehörenden Parkplätzen ist nur in Verbindung mit einem Veranstaltungsticket und nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t erlaubt. Fahrzeuge, die schwerer sind müssen im Vorfeld der Veranstaltung mit der Veranstalterin abgeklärt werden.
c. Es können gesonderte Nutzungsgebühren erhoben werden, wie z.B. Parkgebühren. Es kann eine gesonderte Nutzungsordnung bestehen. Mit Nutzung des Platzes gilt auch diese als anerkannt.
d. Die Nutzung des Parkplatzes begründet weder eine Verwahrung noch eine Bewachung.
e. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf extra dafür eingerichteten Parkplätzen während der offiziellen Öffnungszeiten erlaubt. Das Abstellen der Fahrzeuge hat so zu erfolgen, dass sowohl ein Ein- und Aussteigen als auch ein An- und Abfahren jederzeit für jedes Fahrzeug möglich ist. Rettungs- und Verkehrswege sind freizuhalten – bei Behinderungen kann das Fahrzeug auf Kosten der Halterin umgestellt oder entfernt werden. Es gilt die StVO – die Verantwortung für das Befahren des Platzes obliegt allein der Fahrerin und es hat mit der üblichen Sorgfalt zu erfolgen, obwohl die Weisungen der Verkehrslenkungskräfte verbindlich sind.
f. Das Nächtigen außerhalb von Fahrzeugen auf dem parkplatz ist nicht gestattet. Camping, Zelten und Lagern ist nicht erlaubt. Offenes Feuer ist nicht gestattet. Die Nutzung von Diesel- oder Benzingeneratoren ist verboten. Der Platz ist sauber zu halten und es sind die dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen zu nutzen.
Spezielle Regelung für das Allgäus Finest Festival
g. Bei der An- und Abfahrt zum Allgäus Finest Festival ist unbedingt auf die Beschilderung und möglichen Umleitungen zu achten, da der Verkehr umgeleitet wird.
h. Um ein Verkehrschaos zu verhindern, werden alle Besucherinnen gebeten die offizielle Parkfläche des Allgäus Finest Festival zu verwenden https://allgaeusfinest.de/gelaendeplan/. Widerrechtlich oder außerhalb der offiziellen Parkflächen abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten der Halterin abgeschleppt. Die Fahrzeughalterin wird in diesem Fall gebührenpflichtig, sobald der Abschleppwagen bestellt ist.
i. Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.
j. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
k. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung.
l. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Hausordnung auch für das Parken.
15 Datenschutz
Siehe unter dem Reiter Datenschutz https://allgaeusfinest.de/datenschutz/
16 Haftung des Veranstalters
a. Der Veranstalter haftet für beim Besucher verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Der Veranstalter haftet für beim Besucher verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
b. Für beim Besucher vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.
c. Für Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände haftet der Veranstalter, soweit er nicht nach a. oder b. haftet, nicht, soweit er nicht erkennbar oder ausdrücklich eine Verwahrungspflicht übernommen hat.
17 Informationspflichten
Die Veranstalterin hat umgehend und frühestmöglich über die Durchführung und Änderungen ihrer Veranstaltungen zu informieren. Die Besucherin verpflichtet sich, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen der Veranstaltung zu informieren.
18 Änderungen dieser AGB
Die Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen werden die Interessen der Besucherinnen angemessen berücksichtigen. Sofern die Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) die AGB ändert, informiert diese hierüber auf deren Webseite. Für bereits erworbene Tickets werden die geänderten AGB sechs Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn Sie widersprechen der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung. Der Besuch einer Veranstaltung nach Ablauf des Zeitraums von sechs Wochen ohne Widerspruch gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.
16 Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel
a. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
b. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
c. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstalterin nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (›OS-Plattform‹) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Unsere E-Mailadresse finden Sie auch in unserem Impressum; sie lautet: info@allgaeusfinest.de.
Weitere wichtige Hinweise für den Besuch von Veranstaltungen:
a. SCHÜTZE DICH BEI ERHÖHTER LAUTSTÄRKE VOR HÖR- UND GESUNDHEITSSCHÄDEN!
b. Beim Parken beachte bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutze unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel.
c. Achte auf deine mitgebrachten Gegenstände.
d. Um sicher zu gehen, dass du ein Original-Ticket erhältst, kaufe dein Ticket nur an den bekannten Vorverkaufsstellen bzw. in unserem Online-Shop und niemals zu überteuerten Preisen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Cashless Payment
Das Cashless Payment ist ein von der Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) bereitgestelltes elektronisches Zahlungsmittel. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungsmittels gelten im Verhältnis zwischen der Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) und dem jeweiligen Kunden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1 Vertragsbeziehungen
Mit dem Bezug der RFID-Karte/RFID-Armband, folgend RFID-Chip genannt, kommt ein Vertrag zwischen dem RFID-Chip-Aussteller und dem RFID-Chip Inhaber über die Nutzung des RFID-Chips als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande. Mit dem Aufladen von Guthaben auf den RFID-Chip kommt ein Vertrag zwischen der Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden über die Nutzung des RFID Chips als Zahlungsmittel gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande. Nimmt der RFID-Chip Inhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen in Anspruch, begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den Akzeptanzstellen.
Die Gültigkeit des RFID-Chips gilt nur während des Allgäus Finest Festival 2022. Der Kartenaussteller ist berechtigt, sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Bewirkung der von ihm zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
Die Karte wird abhängig vom Nutzungsverhältnis zwischen Kunden und der Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) personalisiert (mit Namen und E-Mail Adresse) ausgestellt und darf nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken genutzt werden. Ein personalisierter RFID-Chip darf nicht weitergegeben werden. Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung für den RFID-Chip bei Verlust oder Diebstahl.
2 Leistungsumfang
Mit dem RFID-Chip kann der Inhaber an für die Nutzung des RFID-Chips freigegebenen Veranstaltungstagen innerhalb der Einsatzstätten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf dem RFID-Chip gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.
Der RFID-Chip Aussteller schuldet nicht die Erbringung der von den angeschlossenen Akzeptanzstellen angebotenen Leistungen, die mit dem RFID-Chip bezahlt werden können.
Die Forderungen aus den mit der Karte getätigten Verfügungen sind sofort zur Erstattung fällig. Die geschuldeten Erstattungsleistungen und etwaige Entgelte werden unverzüglich mit dem Guthaben verrechnet.
3 Autorisierung von Zahlaufträgen
Mit dem Einsatz der Karte an einer Akzeptanzstelle erteilt der RFID-Chip Inhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. Hierbei sind vom Kunden die Punkte 8 und 9 der allgemeinen Geschäftsbedingungen Cashless Payment besonders zu beachten. Nach der Autorisierung über eine Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen.
4 Erwerb
Bei der Nutzung von RFID-Karten erfolgt die Ausstellung der RFID-Karte im Zuge der ersten Aufladung. Dabei wird ein Pfand in Höhe von 3 € vom aufgeladenem Guthaben abgebucht, dass der Kunde bei Rückgabe der RFiD-Karte zurückerhält. Hat der Kunde ein Pre-Charging durchgeführt, erfolgt die Ausgabe der RFID-Karte bei Vorzeigen des Tickets zu Beginn der Veranstaltung. Auf der RFID-Karte befindet sich dann bereits der voraufgeladene Betrag abzüglich des Pfands in Höhe von 3 €.
Bei der Nutzung von RFID-Bändchen erfolgt die Ausstellung bei Vorzeigen des Tickets zu Beginn der Veranstaltung. Ein Pfand wird in diesem Fall nicht erhoben.
5 Aufladung
Der RFID-Chip wird mit oder ohne vorgeladenem Startguthaben ausgegeben. Der RFID-Chip ist (wieder-)aufladbar. Er kann während der Öffnungszeiten an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte aufgeladen werden. Der RFID-Chip Inhaber kann seinen RFID-Chip nur im Rahmen von vorhandenem Guthaben nutzen.
Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt 200Euro.
Die Guthabenbeträge sind Privatvermögen und werden nicht verzinst.
6 Gültigkeitsdauer
Der RFID-Chip kann ab Erhalt für den ausgewiesenen Gültigkeitszeitraum für die Bezahlung bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen verwendet werden. Wird eine Erstattung des Restguthabens innerhalb von drei Monaten nach dem Event nicht angefordert, verfällt das Guthaben.
7 Rückzahlung / Erstattung
Im Falle der Nutzung von RFID-Karten kann restliches RFID-Chip-Guthaben und das Kartenpfand online und vor Ort erstattet werden. Die RFID-Karte muss dafür in jedem Fall vor Ort abgegeben werden. Online-Erstattungen sind immer erst 2-7 Werk-Tage nach einem Event möglich. Für die Erstattung vor Ort, sowie für die Online-Erstattung entstehen keine Gebühren. Dies gilt für RFID-Bändchen und RFID-Karten.
Promoguthaben kann nicht erstattet werden und verfällt automatisch nach jeder Veranstaltung.
8 Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen
Reklamationen, die das Vertragsverhältnis zwischen RFID-Chip Inhaber und den angeschlossenen Akzeptanzstellen betreffen, sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des RFID-Chip Guthabens mit dem verfügten Betrag.
Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Karte können an die hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte oder an Allgäus Finest UG (haftungsbeschränkt) gerichtet werden.
9 Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch
Der RFID-Chip Inhaber hat den RFID-Chip mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
10 Risiko eines Verlustes oder Missbrauchs
Das Risiko eines Verlustes und eines vom RFID-Chip Inhaber zu vertretenden Missbrauchs des RFID-Chip trägt der RFID-Chip Inhaber. Akzeptanz- und Rücktauschstellen prüfen nicht, ob der RFID-Chipinhaber rechtmäßiger Besitzer des RFID-Chip ist.
Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch den RFID-Chip Aussteller. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
11 Haftung
Der RFID-Chip Aussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der RFID-Chip bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen.
Verliert der RFID-Chip Inhaber seinen personalisierten RFID-Chip, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Guthabenverfügung, so haftet der RFID-Chip Inhaber für Schäden, in Höhe seines Guthabens auf dem RFID-Chip, ohne dass es darauf ankommt, ob den RFID-Chip Inhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft. Die Haftung nach Absatz (4) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der RFID-Chip Inhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des RFID-Chip Ausstellers.
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
**Datenschutzbestimmungen
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen. Im Falle des Erwerbs werden Daten an die PurpleX GmbH weitergegeben. Daher stimmt der Käufer mit Erwerb des Tickets ebenfalls den Datenschutzbestimmungen der PurpleX GmbH zu.
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